Sie verlassen jetzt lundbeck.com/de. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf der Seite, auf die Sie verlinkt werden, möglicherweise nicht in vollem Umfang mit den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, sowie die produktbezogenen Informationen mit den entsprechenden deutschen Fachinformationen für Arzneimittel übereinstimmen. Alle Informationen sollten mit Ihrem Arzt besprochen werden und ersetzen nicht die Beratung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Lundbeck GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für pharmazeutische Großhandlungen, Apotheken und Krankenhäuser der Lundbeck GmbH, Ericusspitze 4, 20457 Hamburg
I. Allgemeines
1. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs-und Liefer-bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
II. Bestellungen
Bestellungen führen nur dann zu einem verbindlichen Vertragsabschluss, wenn sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich von uns bestätigt werden oder die bestellte Ware innerhalb dieser Frist von uns ausgeliefert wird.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten unsere jeweils am Tag der Lieferung wirksamen Listenpreise. Unsere Preise gelten ,,ab Werk" inkl. Verpackung.
2. Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Besteller berechtigt, 1,5% Skonto abzuziehen. Im Übrigen ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
4. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit einer rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderung berechtigt.
5. Wir behalten uns vor, die Annahme von Bestellungen und die Ausführung entsprechender Lieferungen von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen abhängig zu machen.
IV. Lieferzeit; Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt möglichst bald nach Eingang der Bestellung bzw. ihrer schriftlichen Bestätigung.
2. lm Verzugsfall haften wir auf Schadensersatz nur in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
3. ln Fällen der Fahrlässigkeit umfasst die Haftung nach Abs.2 lediglich den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, der auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes pro Woche, maximal jedoch'15% des Lieferwertes, beschränkt wird.
4. Befindet sich der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz des uns entstandenen Schadens, insbesondere auf Ersatz der uns entstandenen Mehraufwendungen.
5. Die Lieferung erfolgt ,,ab Werk". Die Kosten der Verpackung tragen wir. Alle sonstigen Kosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware trägt der Besteller.
Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers schließen wir auf seine Kosten eine
Transportversicherung für die Lieferung ab.
V. Retouren
Retouren werden von uns nur nach entsprechender vorausgehender Vereinbarung akzeptiert. Eine Darstellung unserer jeweils aktuellen Praxis bei der Handhabung von Retouren senden wir auf Nachfrage gerne zu.
VI. Gewährleistung
1. lst die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir zur ersatzweisen Lieferung neuer Ware berechtigt. Erweist sich auch die ersatzweise gelieferte Ware als mangelhaft, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Auf Schadensersatz haften wir nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In Fällen der Fährlässigkeit umfasst die Haftung nur den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie eine zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften. Ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern.
3. Über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle aus dem Weiterverkauf der Ware resultierenden Forderungen ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderungen einzuziehen, bleibt unberührt, jedoch sehen wir von einer Einziehung ab, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Nachfrage jederzeit die Forderungen sowie die betreffenden Schuldner zu benennen und alle für eine Einziehung erforderlichen Angaben zu machen sowie die entsprechenden Unterlagen herauszugeben.
5. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen die gesicherten Kaufpreisforderungen um mehr als 10%, verpflichten wir uns, darüber hinausgehende Forderungen freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen liegt bei uns.
VIII. Klinikware
Der Besteller darf Klinikware nicht an andere Abnehmer als Kliniken und Krankenhäuser abgeben. Auf Verlangen ist uns ein Beleg über die Weiterlieferung der von uns bezogenen Klinikware an entsprechende Abnehmer vorzulegen. Der Besteller darf Teile einer Packung mit Klinikware nicht einzeln verkaufen.
IX. Einhaltung von Anti-Korruptions- und Bestechungsvorschriften
1. Der Kunde erkennt das Übereinkommen der OECD zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, den UK Bribery Act 2010 sowie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (nachfolgend „Anti-Korruptionsgesetze“) an.
2. Der Kunde sichert zu, keine Handlungen vorzunehmen, die gegen die Anti-Korruptionsgesetze verstoßen, und weder direkt noch indirekt Zahlungen zu leisten oder sonstige Vorteile zu gewähren oder zu übertragen an Amtsträger [des Gebiets], politische Kandidaten [des Gebiets], politische Parteien [des Gebiets] oder deren Vertreter, um Entscheidungen zur Erlangung oder Sicherung von Aufträgen oder zur Erlangung eines unzulässigen Vorteils im Geschäftsverkehr zu beeinflussen.
3. Der Kunde sichert ferner zu, weder direkt noch indirekt finanzielle oder sonstige Vorteile anzubieten oder zu gewähren, um eine Person dazu zu veranlassen, eine Handlung oder Funktion pflichtwidrig und unter Verstoß gegen die Anti-Korruptionsgesetze auszuführen.
X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Besteller Kaufmann ist.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz.