In den vergangenen Jahrzehnten hat Lundbeck Fachwissen aufgebaut, das ein gesundes Gehirn zum Ziel hat, damit jeder Mensch sein individuelles Potenzial entfalten kann.
In einzelnen Fällen werden wir daher die kostenlose Abgabe unserer Arzneimittel prüfen. Voraussetzung ist, dass sich die Anfrage im Einklang mit den aktuellen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) befindet, die die Umstände einer zulässigen Arzneimittelspende regelt.
Denkbar ist eine solche Arzneimittelspende, wenn sie eine zeitweilige Lösung für ein bestimmtes, genau definiertes Problem ist, z.B. Hilfe für Kliniken, die keinen anderen angemessenen Zugang zu solchen Arzneimitteln haben.
Wenn Sie einen Antrag auf eine Arzneimittelspende durch Lundbeck stellen möchten, beachten Sie bitte unsere Entscheidungskriterien:
- Es sollte ein ausdrücklicher Bedarf nach dem Lundbeck-Arzneimittel bestehen, und es gibt keine andere Möglichkeit, das Medikament zu erhalten
- Die Arzneimittelspende sollte zeitlich begrenzt sein und in keinerlei Weise mit Marketing- oder Werbeaktivitäten verbunden sein Lundbeck verfügt über eine gültige Marktzulassung und exklusive Vertriebsrechte für das Lundbeck-Arzneimittel im Empfängerland
- Lundbeck muss befugt sein, das Arzneimittel nach den örtlichen Gesetzen, Vorschriften und Verwaltungsverfahren des Empfängerlandes kostenlos zur Verfügung zu stellen Spenden werden nur geeigneten Empfängern, z. B. Krankenhäusern oder Kliniken, zur Verfügung gestellt, nicht aber einzelnen medizinischen Fachkräften oder politischen bzw. religiösen Organisationen
- Das Lundbeck-Arzneimittel haben noch mindestens ein Jahr der genehmigten Haltbarkeitsdauer
- Lundbeck muss sicherstellen können, dass der Empfänger die Voraussetzungen erfüllt, um die Spende handhaben und das Medikament verabreichen zu können.
- Lundbeck wird auch im Voraus die angemessene Entsorgung oder Rücknahmelogistik für abgelaufene Produkte klären.
Bitte machen Sie die im Antragsformular geforderten Angaben und senden Sie Ihre Anträge.