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Sie verlassen jetzt lundbeck.com/ch. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf der Seite, auf die Sie verlinkt werden, möglicherweise nicht in vollem Umfang mit den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz, sowie die produktbezogenen Informationen mit den entsprechenden schweizer Fachinformationen für Arzneimittel  übereinstimmen. Alle Informationen sollten mit Ihrem Arzt besprochen werden und ersetzen nicht die Beratung und Behandlung durch Ihren Arzt.

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Zulieferer und Partner

Zusammenarbeit, die nachweislich nachhaltig ist 

Wir brauchen die Zusammenarbeit mit Zulieferern, Vertriebs- und Kooperationspartnern, um innovative Behandlungen für Patienten zur Verfügung stellen zu können. Dabei achten wir systematisch darauf, dass Menschen- und Arbeitsrechte gewahrt, Umweltschutz gewährleistet und Korruption verhindert wird. 

Unser Compliance-Rahmen

Seit Jahrzehnten halten wir unsere Zulieferer, Vertriebs- und Kooperationspartner in Forschung, Entwicklung und Produktion zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an und haben dafür stringente Prozesse etabliert. Seit 2005 bewerten wir bei unseren Zulieferern und Produktionspartnern auch die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie ihr Engagement in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Seit der Einführung unseres Verhaltenskodexes im Jahr 2010 wurden diese Prozesse zu einem zentralen Element im Rahmen unserer Compliance- und Nachhaltigkeitsstrategie. 

Lieferanten

Juristische Person, die Lundbeck direkt oder indirekt ein Produkt oder eine Dienstleistung in Rechnung stellt.

Drittanbieter

Fachleute und Unternehmen, die Tätigkeiten innerhalb der Kerngeschäftsbereiche von Lundbeck entweder im Auftrag von oder im materiellen Interesse von Lundbeck ausführen.

Heute verfügen wir über systematische Due-Diligence- und Überwachungsverfahren, die bei Unternehmenskooperationen spezifische Risiken ermitteln und mindern sollen. Dies betrifft: 

 

  • Interessenkonflikte Finanzverbrechen (einschl. Bestechung, Steuerhinterziehung und Verletzungen von Handelssanktionen) 
  • Unerlaubte Werbung 
  • Verletzungen der Menschen- und Arbeitsrechte 
  • Umweltsünden 

 

Diese Verfahren sind besonders wichtig für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen bei der Herstellung von Chemikalien, bei der Zollabfertigung, bei Preisverhandlungen, bei der Einholung von Genehmigungen für die Produktvermarktung, bei der Organisation von Werbe- oder Fortbildungsveranstaltungen sowie beim Vertrieb unserer Produkte.  

 

Diese Verfahren gewährleisten nicht nur den Schutz von Lundbeck, sie sind auch wesentlich für die Einhaltung unserer Verpflichtungen im Hinblick auf die UN Global Compact Prinzipien und die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen. Sie tragen auch zum SDG Nr. 8 der UN „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ bei. 

 

Wahrung globaler Verpflichtungen

In unserer gesamten globalen Organisation nutzt unser leitendes Management konsistente Verfahren, um bestimmte Risiken vor dem Vertragsabschluss zu ermitteln und zu mindern. Wir unterstützen den operativen Prozess durch Vereinbarungsvorlagen mit einschlägigen Anforderungen sowie den Zugang zu Richtlinien, Schulungen und fachlicher Beratung.  

 

Unsere Experten greifen auf professionelle Datenbanken und öffentliche Quellen zu, um eine objektive und dokumentierte Bewertung relevanter Risiken und Themen vorzunehmen. Bevor wir uns auf sensible Kooperationen wie die chemische Produktion einlassen, führen wir vor Ort genaue Audits durch.  

Kontinuierlicher Dialog

Der kontinuierliche Dialog mit unseren Zulieferern, Vertriebs- und Kooperationspartnern ist für die Wahrung des Vertrauens unerlässlich. Wir unterstützen diesen Dialog mit Schulungen, Leistungsüberwachung und Compliance-Audits.  

 

Erfahren Sie mehr über unser Engagement in unserem jüngsten Fortschrittsbericht an den UN Global Compact. 

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